für Individual- und Gruppenreisen in die Volksrepublik China
nach Maßgabe der Vorgaben des chinesischen Tourismusministeriums
Der nachfolgend genannte Garantiegeber verpflichtet sich gegenüber China-Erlebnis (10. Stock, Taoyuan Tower, Nanhuan Road 5, Guilin, VR China), jedem Reisenden die nachstehenden Leistungen zu erstatten:
Erstattungsumfang
• Den vollständigen Reisepreis, falls vertraglich zugesicherte Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters ausfallen.
• Die notwendigen Rückreisemehrkosten, die dem Kunden aus demselben Grund entstehen.
Voraussetzungen für die Erstattung
(Eine Meldung ist binnen 30 Tagen nach Schadenseintritt schriftlich oder mündlich erforderlich.)
• Nichterbringung gebuchter Leistungen.
• Unterschreitung der von der Nationalen Tourismusbehörde vorgegebenen Qualitätsstandards.
• Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Veranstalters.
Ausschlüsse
• Höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die die Durchführung unmöglich machen.
• Eigenverschulden des Reisenden hinsichtlich Sicherheit oder Gepäck.
• Versäumte Abfahrten infolge nachlässiger Zeitplanung des Reisenden.
• Bewusste Teilnahme an rechtswidrigen oder gefährlichen Handlungen.
• Versäumte Schadensmeldung innerhalb der 30-Tage-Frist.
• Laufende Gerichtsverfahren oder noch ausstehende richterliche Entscheidungen.
Entschädigungssätze
• Kurzfristige Reiseabsage ohne angemessene Vorwarnung: Rückerstattung plus 10 % Aufschlag.
• Fehlerhafte Verkehrsinformationen des Veranstalters, die zu verpassten Anschlüssen führen: 100 % der entstandenen Kosten plus 10 % Zuschlag.
• Nicht erbrachte Programmpunkte oder abweichende Route: Erstattung der ausgefallenen Leistungen plus etwaige Mehrkosten.
• Unbefugte Änderungen durch die Reisebegleitung: Vergütung der entgangenen Leistungen plus 100 % davon als Ausgleich.
• Unbefugtes Verlassen des Reisenden durch die Begleitung: Erstattung zusätzlicher Unterkunfts-/Verpflegungskosten plus 30 % des Gesamtpreises.
• Unterkunft oder Transportmittel niedrigerer Kategorie als gebucht: Preisdifferenz plus 20 % Aufschlag.
• Ausfall von gebuchten Ausflügen oder Events (z. B. wegen Schließung): Ticketerstattung plus 20 % Aufschlag.
Zusatzregelungen
(1) Für in China abgeschlossene Buchungen gilt ausschließlich chinesisches Reiserecht.
(2) Diese Garantie erstreckt sich auf den/die Vertragspartner sowie alle aufgeführten Mitreisenden.
(3) Die Dauer der Garantie deckt mindestens den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zur tatsächlichen Reisebeendigung ab.
(4) Die Haftung des Garantiegebers ist auf den Gesamtbetrag des vom Kunden gezahlten Reisepreises begrenzt.